Funkzeugnisse UBI, SRC und LRC

Funkgeräte richtig bedienen zu können dient in erster Linie der Sicherheit von Schiff und Besatzung. Deshalb ist der Funkkurs nach den bestandenen Sportbootscheinen ein Muss.  Dies um so mehr, als viele Vercharter den Funkschein verlangen. In Kroatien ist er sogar Pflicht, ohne ihn kann keine Yacht gemietet werden. In anderen Ländern führt die Coast Guard des öfteren Kontrollen durch, ob ein Funkzeugnis vorhanden ist.

Allein aus diesen Gründen sollten folgende Funkzeugnisse erworben werden.

Sprechfunkzeugnisse:

SRC (Short Range Certificate)

LRC (Long Range Certificate)

UBI (Sprechfunkzeugnis Binnen)

Jeweiliger Gültigkeitsbereich:

SRC : 12 sm – Zone

LRC : Hohe See

UBI : Binnenreviere

Sollte erworben werden nach:

SRC: nach Sportbootführerschein See /SKS

LRC: nach SSS /SHS

UBI: nach Sportbootführerschein Binnen / Bodenseeschifferpatent

Gelernt wird an original Funkgeräten, wie sie in der Prüfung auch bedient werden müssen.

Um eine optimale Prüfungsvorbereitung zu gewährleisten, leihen wir unsere Funkgeräte vor der Prüfung nach Hause aus. Dies ist in den Kursgebühren enthalten. Termine für den aktuellen Funkkurs finden Sie unter „Kurstermine“