Wichtige Infos hinischtlich der Corona – Pandemie

 

Stornierung von Charterverträgen: Rechtlich ist kein Sonderstornierungsrecht des Chartervertrages möglich, da die individuelle Anreise nicht an die Vermietung der Yacht gekoppelt ist. Dadurch sind gekancelte Flüge, Einreise- oder Durchreiseverbote in bestimmten Ländern das Risiko des Charterers. Auch sind Seuchen oder Pandemien nicht versicherbar.

Kulanzregelungen der Vercharterer: Viele Charterfirmen bieten nun wegen der außergewöhnlichen Lage Kulanzregelungen für betroffene Charterer an: Dabei wird allerdings kein Geld  zurückerstattet, aber die Verschiebung des Törns auf eine andere Zeit im Jahr 2020 oder 2021 angeboten. Das soll in der Regel im gleichen Revier erfolgen, bei großen Vercharterern wird auch ein Revierwechsel angeboten. Mehrkosten, wenn eine teurere Charterperiode angepeilt wird, trägt hierbei der Charterer.

Bitte erst melden, wenn Sie betroffen sind, bitte nicht präventiv !

Zu Reiserücktrittsversicherungen: Bei versicherten Personen ist eine Corina – Erkrankung abgesichert, allerdings trägt keine Versicherung die Kosten für eine Stornierung wegen unmöglicher oder erschwerter Anreise.

Neubuchungen: Auch hier bieten die Vercharterer Neuregelungen: Die Buchungen werden zu besseren Storno- oder Zahlungsbedingungen angeboten. Gerne informieren wir Sie darüber mehr.

Weitere Informationen: Wir sind keine Onlineagentur oder Buchungsmaschine und deshalb bemüht, die optimale Betreung für unsere Kunden zu bieten. Dies werden wir auch in diesen außergewöhnlichen Zeiten mit aller Kraft fortführen.

Bleiben Sie gesund!